Erzwingungshaft in der Bundesrepublik für Deutschland ist Verboten

Aufklärungsfront 1

Bitte den Brief zuende lesen, dass ist wichtig!!! Du meine Güte, meine Frau zieht es genau wie ich voll durch! Sie ist bereit sich inhaftieren zu lassen und meint es hätten schon ganz andere im Knast gesessen und dies würde sie rühmen, denn die berühmtesten Knackis wären doch der Apostel Petrus; Johannes etc…

Betr.: Aktenzeichen 203OWi …. (b), Erzwingungshaftverfahren
Frau (?) …..
c/o Amtsgericht Siegburg
Neue Poststr. 16
53721 Siegburg
Sehr geehrte Frau ……, sehr geehrte Frau Richter Dr. (?) ………..
sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ihr oben benanntes Schreiben vom 09.04.’14, am 12.04.’14 erhalten und nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des Inhaltes als Angebot erkannt.
Dies nehme ich hiermit unter folgenden Voraussetzungen an.

1. Bitte senden sie mir diesen Beschluss mit rechtsgültiger Unterschrift von Frau Richterin Dr. …. in beglaubigter Abschrift zu, denn ich muss mein Verhalten danach ausrichten, ob Frau Richterin Dr. …..wirklich unterschrieben hat (dies ist ihre Mitwirkungspflicht)
2. Ihr Schreiben ist nicht unterschrieben und damit ebenfalls laut BGB und BGH Form – und rechts unwirksam! BGB §125/126. Ich bitte um Nachbesserung! Siehe hierzu BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 – VI ZB 81/05 BGH, Urteil vom 31. März 2002 – II ZR 192/02
BGH, Urteil vom 5. November 1987 – V ZR 139/87
3. Bitte zitieren sie die §§ 25 a Abs. 3 Satz 2StVG, 62 Abs. 2 Satz 2 OWIG, 473 Abs. 1 Satz 1 StPO auf Bezug mit Streichung des Artikels 23 GG durch den damaligen Außenminister James Baker am 17.07.1990, weil der territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes für die BRD mit Wirkung zum 18.07. 1990 erloschen (BGBI 199, Teil II, Seite 885, 890, vom 23. Sep. 1990) ist und den Bereinigungsgesetzen.
4. Bitte weisen sie sich beide, per Amtsausweis mit Bestalung und Kontrollnummer nach Shaef/ oder Smad Gesetz aus.
5. Erklären sie bitte wieso dieser Beschluss nicht anfechtbar ist, denn nach Art. 13 EMRK haben Sie eine wirksame Beschwerdemöglichkeit zu schaffen (EGMR 75529/01). Bereits letztes Jahr wurde vor dem EGMR bewiesen, dass die BRD kein wirksamer Rechtsstaat ist.
6. Bitte weisen sie nach den Artikel 23 GG Geltungsbereich nach, ob dieser Gültigkeit besitzt an Hand der Bereinigungsgesetze.

7. Bitte legen sie mir die Gründungsurkunde der BRD und des Landes NRW vor, weil sie ansonsten nicht für dieses Land / Bundesland arbeiten können.
8. Bitte weisen sie die Gültigkeit der Einführungsgesetze des GVG, StGB und ZPO nach, denn seit 19 April 2006 sind tatsächlich mit der Streichung des Geltungsbereich Artikel 23 GG ersatzlos aufgehoben worden. Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, dass die Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
9. Bitte zitieren sie ihr Angebot u.a. auf Bezug GVG §16, da sie meine Grundrechte einschränken.
10. Bitte weisen sie nach HGB nach ,dass ich mit ihnen einen Vertrag eingegangen bin, denn ich habe sie nicht beauftragt.
11. Bitte beziehen sie Stellungnahme zu dem Folgenden; Laut Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind, in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16. IX. 1963 Art. 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden.
„Niemand darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen“.

Wichtig:
Die Erzwingungshaft in der Bundesrepublik für Deutschland fußt auf altem NAZI-Gesetz und verstößt somit nach § 138 ZPO (vgl. Wahrheitspflicht) i. V. mit § 291 ZPO (vgl. Offenkundigkeiten) i. V. mit § 138 StGB (vgl. Anzeigepflicht) gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik in Deutschland und gegen die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen (Verstoß gg. GG Art. 139/Analog).
In diesem Zusammenhang wird hier auf das SHAEF-Gesetz Nr. 1 (z. B. Art. 1 & 4), Kontrollratsgesetz Nr. 1 (Ausrottung der Nazigesetze vom 20. 09. 1945), SMAD Befehl Nr. 2 Abs. 5 vom 10. 06. 1945, verwiesen. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Besatzungsrecht, die Völker- und Menschenrechte, sowie gegen die deutschen Rechtsnormen ergeht umgehend Strafantrag mit Strafverfolgung wegen der offenkundigen Verletzung der SHAEF- und SMAD-Gesetzgebung, sowie gegen die BKO und gegen die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen (vgl. Verstoß gg. GG Art. 139/Analog).
Ein sog. „Beamter“ muss beweisen, dass sein Verhalten nicht ursächlich ist/war.
Vorschrift: BGH NJW 83, 2241 (vgl. BAT § 14, BGB §§ 839, 840 in Folge mit BGB §§ 823, 826, 830)
Frau Richterin Dr. ….. es dürfte für sie als Doktorin der Rechtswissenschaft ja kein Problem darstellen, meine evt. Fehlannahmen der gültigen Rechtslage zu widerlegen.
Dazu gebe ich ihnen Gelegenheit ihrer Mitwirkungspflicht beizukommen binnen 14 Werktage ab Zustellung dieses Schreibens.
Sollte ich wider erwartend von ihnen oder evt. Frau ….keine Antwort erhalten, so sehe ich ihr Schreiben als Gegenstandslos an.

Verstehen sie mich bitte nicht falsch, aber es ist mir nach den gültigen Shaef Gesetzen nicht gestattet ihrem Begehren nachzukommen, weil ich mich sonst an den Nazigleichschaltungsgesetzen beteiligen würde und dies ist eine strafbare Handlung.

Sollten sie trotzt meiner juristischen Einwände ihre Erzwingungshaft aufrechterhalten, ohne schriftlich Zustellung, so sehe ich mich gezwungen sie beide beim ICC in Den Haag und in Washington D.C. Anzuzeigen, welches mit einer Geldforderung pro Person mit 125.000 Euro veranschlagt wird. Diese werde ich dann im internationalen Schuldnerverzeichnis eintragen lassen (viel Spaß im nächsten Urlaub dann).

Äußerst grenzwertig finde ich auch, dass diese Erzwingungshaft mir auferlegt wird, obwohl mein Mann diese OWIG begangen hat. Sie sollten diese 30 Euro Verwarngeld also Erzwingungshaft NICHT über 5 Euro pro Tag ansetzen, damit sie nicht nur den Rechtsstaat weiter aushöhlen, sondern ihn auch finanziell ruinieren. Bei einem Tagesaufwand für einen Inhaftierten von ca. 800 Euro für Unterkunft, Verpflegung etc., wäre das doch eine lukrative Kostenrechnung. Bei den ständig steigenden Lebenshaltungskosten Stromkosten, Wasserkosten Essenskosten, wäre es für mich eine WIN WIN Situation. Zumal täglich 8 Stunden Schlaf, 3 geregelte Mahlzeiten für mich wirklich lukrativ sind.
Ich wünsche ihnen noch einen schönen Tag im Rahmen ihrer Möglichkeit
Anita Hammerschlag

15 Kommentare zu “Erzwingungshaft in der Bundesrepublik für Deutschland ist Verboten

  1. Hat dies auf Freiheit, Familie und Recht rebloggt und kommentierte:
    Es ist gut, das über widerrechtliche Maßnahmen der Gerichte berichtet wird. uNs Eltern wurden in einem Beschluss des Amtsgerichtes Sondershausen ebenfalls Erzwingungshaft angedroht, wenn wir unseren Sohn nicjht an den Berufbetreuer herausgeben, Dieser wollte ihn in ein Heim geben. Wir müssen immer wieder feststellen, das Richter gegen die Gesetze verstoßen!

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  2. Pingback: Nr.:37 Erzwingungshaft in der Bundesrepublik für Deutschland ist Verboten | Arsenal Injustitia 2 (gesammeltes Unrecht) Demokratie und Menschenrechte

  3. Grundsätzlich gefällt mir diese Form von Widerstand ja sehr gut, allerdings werden in Schreiben dieser Art häufig der Geltungsbereich und die Gültigkeit des Militär-Grundgesetzes in Frage gestellt, andererseits wir sich aber darauf berufen… – wie passt das zusammen ?

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  4. danke für diesen Text.
    Gilt dies generell bei jeder erzwingungshaftanordnung, speziell auch bei Anordnung zur Abgabe eines Offenbarungseids der verweigert wird?
    Für Antwort danke ich

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  5. Haftbefehle dürfen nur im Strafrecht angewandt werden – das ist international so geregelt. Haftbefehle dürfen daher nicht zur Erpressung angewandt werden.

    Das ergibt sich aus Art. 25 GG i.V.m. Art. 11 Internationaler Pakt vom 19.12.1966 für bürgerliche und politische Rechte von 1966 – BGBl. 1973 II S. 1533 – am 23. März in Kraft getreten, für die Bundesrepublik Deutschland trat der Pakt mit Ausnahme des Art. 41 am 23 März 1976 – BGBl. 1976 II S. 1068, Art. 41 sodann am 28. März 1979 – BGBl. 1979 II S. 1218 in Kraft.

    Art. 11 lautet:
    “Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen”.

    .

    .

    Webseite des Auswärtigen Amts der BRD
    Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966
    (BGBl. 1973 II 1553)

    Artikel 11
    Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine
    vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.

    .

    Bundesverfassungsgericht v. 17.12.1953 – – 1 BvR 147/52;

    2. Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen. (aus: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv003058.html
    Oder auch: http://opinioiuris.de/entscheidung/805

    .http://www.mmnews.de/index.php/politik/19095-staatshaftung-aufgehoben

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  7. wäre schön wenn mehr Menschen den Mut hätten, schon seit Jahren wird kein Urtel egal welcher Art mehr von Richtern unterschrieben

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  8. Fantastisch diese „Vorlage“ werde ich beim nächsten mal mit Sicherheit verwenden. Habe bis jetzt mit meinen Unterlagen dieses Pack, anders kann ich diese Justiz in Deutschland aus erwiesener Tatsachen, nicht nennen. Habe das schon öffters bewiesen und zur Freude von Bekannten die mal bei einem Verfahren als Zuschauer sich nicht verkneifen konnten und mitkamen, hinterher gesagt das mein Auftritt Filmreif gewesen sei. Habe nämlich keinerlei Respekt vor „großen Tieren“ was auch die Vernehmer der damaligen Stasi erleben durften, wo ich wegen erwiesener Menschlichkeir (Fluchthilfe) in Zwangsurlaub war, was in meinen Akten ausgibiege Auskuft zeigt.
    Eigendlich bin ich sowieso etwas wie in ähnlicher Weise einer Diplomatiswchen Immunität fast unantastbar, ohne ein Diplomat zu sein.
    Aber so kann ich meinen Frust und Ärger an diesen „Instutionen“ immer abbauen. Verschon damit unschuldige, was viele anderen leider nicht tun.
    Ihre „Forlage“ war mir zugesant worden und bedanke mich auch bei den Verfasser dafür.

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  9. Nachtrag
    Hatte das letzte Mal folgende Antwort an das Amtsgericht geschickt.
    Name und Aktenzeichen sind hier Unkenntlich gemacht, fals das weiter gegeb wird.
    An das Amtsgericht Tiergarten Per Fax.

    Aktenzeichen (xxx OWi) xxxxx Js-OWi xxxxxx
    (xxxxx)
    vom 18. 02. 2015
    Siehe
    http://www.pi-news.net/2015/02/bonn-kiddy-intensivtaeter-justiz-machtlos/#more-449512

    Weise ich zurück, da erst einmal keine Vorschriftsmäßige Unterschrift weder auf der Ersten seite noch beim „Urteil“ vorhanden ist. Laut Vorschrift MUSS der urteilende Richter unterschreiben und keine sonstigen Personen, das kann ja jeder Fort auch machen.
    Übrigens zahle ich keine Bettelverlangen, um die Unfähigkeiten der Justiz gegenüber ausländischen Straftätern mit unendlichen Bewährungsstrafen belohnt werden. Egal was diese anrichten. Nimmt die Polizei einmal einen solchen Fest, läst ihm die Staatsanwaltschaft gleich wieder laufen und kann zum ixten Mal wieder den gleichen Mist bauen, so werden nur Deutsche Bürger mit euren selbsternannten diktatorischen selbstgezimmerten Urteilen selbst wenn es um 1 Cent geht, mit Erzwingungshaft verfolgt. So werden gegen das einheimische Volk zu deren Schäden, für diese sogenannten abgelehnten Asylanten mit ihren Rauschgifthandel oder ähnlichem, staatsanwaltliche Unterstützung gewährt.
    So wurde bereits unter Hitler, den Spitzbart und Honecker, gegen das Volk Diktatur betrieben.
    Deutschland ist ein demokratischen sozialer Rechtsstaat, aber nur für „Fachkräfte“ aus dem Ausland in der Fachrichtung, Einbruch, Überfall, Vergewaltigung, Mord, Rausgifthandel und etliche andere „Fachrichtungen“ Vorschub geleistet und wehe wer sich das nicht mehr gefallen lassen will, wie zum Beispiel die deshalb auf die Straße gehenden Bürgerbewegungen, werden diese gleich unter zu Hilfe nehme von Steuergelder die Grüne SA auf den Parket gerufen und als Nazi beschimpft. So macht sich diese Regierung einen Dreck draus, und begehen sogar Straftaten, damit man dem berechtigten Verlangen des Volkes, bekämpft wird. Nazi sind aber solche die Nazipolitik betreiben und die zu schätzende Meinungsfreiheit, wie Merkel so großkotzig behaupten hatte, bekämpft.
    Das betrachte ich als ein Staatsverbrechen gegen das BIODEUTSCHE Volk. Nicht diese „Deutschen“ die man die Staatsbürgerschaft aufdrängt.
    Und da soll ich diesem Straßendreck der Antifa SA oder sogar SS auch eine Geldspende leisten, das dieses Lumpenpack vielleicht noch Uniformen erhalten.
    Nein wenn ich etwas von meiner kleinen Rente übrig habe, bekommt das ein Deutscher Obdachloser, den man ja ruhig auf die Straße verrecken lassen kann, Hauptsache, die unkontrollierbare Masseneinwanderung bekommt sogar noch auf Kosten der ehrlichen Steuerzahler, Hotelbetten zur Verfügung und ein Goldgebiß am Arsch, damit sie noch ihre eigene Scheiße noch mal durchkauen können.
    Kann gar nicht so viel fressen wie ich hier kotzen möchte.

    Hxxxx Kxxxxx

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